Auf dem Weg zu uns

Bitte rufen sie uns an oder schreiben sie uns eine Email, um einen Termin zu vereinbaren. Für die ergo- und physiotherapeutische Behandlung ist eine Verordnung vom praktischen Arzt, Kinderarzt oder Orthopäden erforderlich. Eine Teilrückerstattung durch die Krankenkasse ist nach chefärztlicher Bewilligung möglich.

Für Versicherte der SVA, BVA, SVB und VAEB werden die Kosten der Ergotherapie zur Gänze übernommen. Sie benötigen einen Überweisungsschein ihres Kinderfacharztes.

Für alle anderen Kassen gelten die jeweiligen Tarifsätze für Ergo- und Physiotherapie. Sie benötigen eine Verordnung ihres Kinderfacharztes, der VOR Therapiebeginn zwecks Kostenerstattung chefärztlich bewilligt sein muss.

Ergotherapie

> Susanne Höller-Czegley 0650/20 84 360
> Astrid Kreuzinger 0650/80 73 320

Physiotherapie und CranioSacralTherapie

> Angela Rainer 0699/11 89 35 22